Allgemein Party, VIP

VIP- Party überwachen

vipDie Party ist eine Veranstaltung unter einem bestimmten Motto oder zu einem besonderen Anlass im privaten oder halboffiziellen Rahmen. Der Begriff Party hat im Vergleich zu einer Feier meist eine nicht-religiöse und eher jugendliche Konnotation. Bei Partys in gewissen Kreisen werden von den Veranstaltern gerne einige VIP‘s eingeladen. Diese oft prominenten sogenannten „Very Important Persons“ sollen das Niveau der Party aufwerten und einen besonderen Touch verleihen und müssen vom Veranstalter besonders geschützt werden. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen. Um einen Überblick an Überwachungstechnik zu gewinnen, kann der Gastgeber ein Fachunternehmen zu Rate ziehen. Es besteht auch die Möglichkeit sich mit Hilfe der Portale des Internets über die Möglichkeiten der Überwachungstechnik zu informieren.

VIP Party überwachen, Sicherheit der speziellen Gäste

Bekannte Persönlichkeiten feiern auch gerne Partys und bleiben dabei unter sich. Die VIP-Party findet dann in einer ausgesuchten Location statt. Der Unternehmer, der eine Party-Location für die VIP-Party zur Verfügung stellt und für das leibliche Wohl der Gäste verantwortlich ist, muss sich auch um die Sicherheit der speziellen Gäste kümmern. Solche Profi-Unternehmen verschaffen sich laufend den aktuellen Überblick an Überwachungstechnik und setzen immer die modernsten Methoden, die angeboten werden, ein. Oft werden solche VIP-Partys von Fans belagert und stellen ein Sicherheitsrisiko für den Veranstalter dar. Auch die Presse, die durch Hinweise über die VIP-Party informiert ist, muss von Sicherheitskräften in Schach gehalten werden. Security-Firmen, die auf Überwachungstechnik spezialisiert sind, erarbeiten mit dem Veranstalter der VIP-Party ein Konzept, damit die geplante Party reibungslos über die Bühne geht. Das Sicherheitskonzept fängt mit der Personeneingangskontrolle an und hört mit Begleit- und Personenschutz auf.

VIP Party überwachen, strickt nach dem §6 des BDSG

Die Securityunternehmen bieten auch die diskrete Videoüberwachung der VIP-Party an und richten sich dabei strickt nach dem §6 des BDSG. Um den aktuellen Überblick an Überwachungstechnik zu behalten, werden alle Mitarbeiter der Personenschutz-Organisation in Schulungen auf dem Laufenden gehalten. Die Mitarbeiter besitzen in der Regel eine Zertifizierung nach §34a der Gewerbeordnung.

Bildquelle: © Depositphotos.com / Kristina2211

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